Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist ein Teilgebiet des Rechts, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Dabei geht es vorallem um die Auslegung und Anwendung von arbeitsrechtlichen Normen, Gesetzen und Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Befristungsvereinbarungen
Beratung bei ordentlichen, ausserordentlichen (fristlosen) Kündigungen sowie Änderungskündigungen
Verhandlung von Abfindungen im Rahmen von Kündigungsschutzklagen oder Aufhebungsverträgen
Prüfung der Rechtmässigkeit von Abmahnungen und Entwicklung von Strategien zur Gegenwehr
Vertretung vor Arbeitsgerichten zur Anfechtung von Kündigungen
Durchsetzung von Ansprüchen auf ausstehende Vergütung, Überstundenvergütung und Bonuszahlungen
Beratung zu Arbeitszeugnissen, deren Korrektur oder rechtlicher Anfechtung
Klärung von Streitfragen zu Urlaubsgewährung, Urlaubsabgeltung und Sonderurlaub
Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Aspekten der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
